Lernförderung an Unterkünften

Projektzeitraum 2023

Lernförderung nach BuT (Bildungs- und Teilhabepaket) ist ein Angebot, welches gesetzlich allen Schüler*innen zusteht, deren Eltern Leistungen vom Jobcenter, von der Wohngeldstelle oder aus dem Asylbewerberleistungsbezug erhalten und deren Schule bescheinigt, dass das Erreichen wesentlicher Lernziele, beispielsweise des mittleren Schulabschlusses gefährdet ist.   

Es ist bekannt und war eine Zeitlang durch Medienberichte auch im öffentlichen Bewusstsein, dass die verschiedenen Berechtigungen nach BuT von den Eltern weniger in Anspruch genommen wurden, als zur Einführung erhofft oder vermutet wurde. Daran hat sich im Laufe der Jahre auch nicht viel geändert.  

Erstaunlich könnte man im ersten Moment finden, dass insbesondere Geflüchtete Jugendliche, die in Willkommensklassen beschult werden, das kostenlose Angebot zusätzlicher Unterstützung noch einmal viel seltener nutzen als hier geborene Jugendliche. Auf den zweiten Blick ist das weniger verwunderlich, denn es gibt einige Hürden zu nehmen, bis die erste Lernförderung – zum Beispiel Sprachförderung in DaZ (Deutsch als Zweitsprache) stattfinden kann. Diese Hürden können von nicht Deutsch-Muttersprachler*innen eben nur schwerer genommen werden. Neben der Beantragung des berlinpasses BuT durch die Familien, muss die Schule den Förderbedarf auf Antrag bestätigen und anschließend einen Kooperationspartner finden, der die Förderung erbringt. Häufig gibt es schlicht auch keinen Unterrichtsraum.

Wir haben im Jahr 2023 an über 10 Unterkünften in vielen Gesprächen mit Sozialarbeiter*innen und Familien jede einzelne dieser Hürden adressiert, haben die Antragsstellung bei den Ämtern und den Schulen auf den Weg gebracht und die Schulen unterstützt alles Erforderliche in die Wege zu leiten. Zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 sind ungefähr 70 Förderkurse organisiert in denen jeweils 1-6 Jugendliche aus Unterkünften zusätzliche Sprachförderung erhalten werden oder auch Unterstützung bei den Hausaufgaben, wenn sie diese benötigen. So können individuelle Lücken gezielt geschlossen werden und der Übergang in die Regelklassen gelingt leichter.  

Neben der schulbegleitenden Förderung von 180 Minuten wöchentlich, ist vor allem auch die Möglichkeit der Ferienförderung mit 180 Minuten täglich ein ganz wichtiges Angebot. Die Kinder und Jugendlichen aus Gemeinschaftsunterkünften fahren nicht in den Urlaub in den Ferien und sind häufig dankbar für die Möglichkeit weiter zu lernen, um schnell in eine Regelklasse zu kommen. 

Außerdem ist es für die Jugendlichen und die Familien ein wichtiges Zeichen zu sehen, dass sie nicht allein gelassen werden und sie Unterstützung erhalten beim Erreichen eines ersten Schulabschlusses in Deutschland.

Teamleitung

Sebastian Zitzlaff

Mobil: 030 857 334 97
E-Mail: sebastian.zitzlaff@lernzeit-berlin.de

Gefördert von ...

Das Projekt „Lernförderung an Gemeinschaftsunterkünften“ wird gefördert durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin.